Wer bei einer Zwangsversteigerung den Arm hebt, muss beweisen, dass er es ernst meint. In Deutschland ist die Sicherheitsleistung die wichtigste Hürde, bevor dein Gebot überhaupt gewertet wird. Ohne sie bleibst du bloßer Zuschauer.
Hier erfährst du, wie du dich finanziell perfekt auf den Termin vorbereitest.
Die Faustformel: Wie viel musst du mitbringen?
Die Höhe der Sicherheit ist gesetzlich klar geregelt:
👉 In der Regel sind es genau 10 % des im Gutachten festgesetzten Verkehrswerts.
Wichtig zu wissen: Es kommt nicht darauf an, wie hoch dein Gebot am Ende ist. Die Basis ist immer der offizielle Verkehrswert des Objekts.
Ein kurzes Rechenbeispiel:
- Verkehrswert laut Gutachten: 250.000 €
- Notwendige Sicherheitsleistung: 25.000 €
- Selbst wenn du das Haus für nur 180.000 € ersteigern möchtest, musst du die vollen 25.000 € nachweisen können.
Die zugelassenen Zahlungsmittel (Und das „Bargeld-Verbot“)
Früher sah man im Film oft Koffer voller Geld – in der Realität der deutschen Amtsgerichte ist das Geschichte.
Bargeld wird seit 2007 nicht mehr akzeptiert. 🚫💶
Du hast heute drei gängige Möglichkeiten:
- Vorab-Überweisung: Du überweist das Geld rechtzeitig (mindestens einige Tage vorher) auf das Konto der Gerichtskasse. Der Nachweis muss am Tag der Versteigerung beim Rechtspfleger vorliegen.
- Bundesbank- oder Verrechnungsscheck: Dieser darf frühestens drei Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein.
- Unbefristete Bankbürgschaft: Eine schriftliche Verpflichtung deiner Bank, im Falle des Zuschlags für die Summe einzustehen.
Die häufigste Falle: Das Timing ⏳
Die Sicherheitsleistung ist der Punkt, an dem die meisten Erstbieter scheitern. Wenn du dich für die Überweisung entscheidest, muss das Geld zum Zeitpunkt des Termins bereits verbucht sein. Eine einfache Kopie des Überweisungsbelegs reicht dem Gericht meist nicht aus.
Experten-Tipp: Fordere bei einer Überweisung vorab eine schriftliche Bestätigung der Gerichtskasse an oder rufe einen Tag vor dem Termin beim zuständigen Rechtspfleger an, um sicherzugehen, dass dein Geld „sichtbar“ ist.
Fazit
Die Sicherheitsleistung ist kein „Vielleicht“, sondern ein „Muss“. Wer hier patzt, wird vom Verfahren ausgeschlossen – egal, wie liquide er eigentlich ist. Plane diesen Schritt mindestens zwei Wochen vor dem Termin fest ein.

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