🏠 Berechnen Sie, wie viel Kapital Sie wirklich benötigen!
Planen Sie Ihren Immobilienkauf sicher und inklusive aller Nebenkosten.
Die gute Nachricht: Bei einer Zwangsversteigerung fallen für Sie keine Maklerprovision und keine klassischen Notarkosten für den Kaufvertrag an! Der Zuschlagsbeschluss des Gerichts ersetzt den Notarvertrag.
Hinweis: Finanzieren Sie den Kauf über eine Bank, fallen lediglich kleine Notargebühren für die Eintragung der Grundschuld an.
Ihre Kostenschätzung
| Meistgebot |
– |
| Grunderwerbsteuer (auf das Meistgebot) |
– |
| Zuschlagsgebühr des Gerichts (ca. 0,5 % des Meistgebots) |
– |
| Grundbucheintragung (ca. 0,5 % des Verkehrswertes) |
– |
| Gerichtszinsen (4 % p.a. × 50 Tage, ca. 6–7 Wochen) |
– |
| Notarkosten |
0 € (Gerichtsbeschluss ersetzt Notarvertrag) |
| Maklerprovision |
0 € (entfällt bei ZVG) |
| Reine Kaufnebenkosten |
– |
| Benötigtes Gesamtkapital |
– |
| Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswertes – sofort im Termin erforderlich!) |
– |
* Alle Angaben sind Schätzwerte. Gerichtskosten und Grundbuchgebühren können im Einzelfall leicht abweichen. Die Sicherheitsleistung muss im Versteigerungstermin sofort erbracht werden (z. B. als Bundesbankcheck oder Vorabüberweisung).